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Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

Chemicals Agency (ECHA), 2017, ISBN: 978-92-9020-042-0, Seiten 129, PDF-Datei, DOI: 10.2823/406347)Nach dem vorliegenden Beispiel muss dem Abnehmer des Kugelschreibers also mitgeteilt werden, dass sich der "Kandidatenstoff" Blei in der Kugelschreibermine befindet. Dazu sind zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit dem Kugelschreiber ggf. zusätzliche Informationen anzugeben, die aufgrund ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281