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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

des Erzeugers (= Produktionsstandort).2. Annahme: die beim Gebrauch entstehenden Verschmutzungen werden nicht zu einem Bestandteil der Erzeugnisse, denn sie werden durch Reinigung wieder entfernt. Es wird hier auch unterstellt, dass es nicht die bestimmungsgemäße (Haupt-)Aufgabe der Erzeugnisse ist, solche Verschmutzungen zu sammeln, z. B. um sie besser wiedergewinnen/entsorgen zu können.Da die Erzeugnisse ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202