Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Mutterkonzern hat dann dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter ausreichend informiert und gegebenenfalls geschützt werden, und dass die Reinigung der Erzeugnisse so vollständig erfolgt, dass von diesen beim weiteren Gebrauch kein Risiko durch Restverschmutzungen ausgehen kann. Und natürlich sind die Rückstände der Verschmutzungen korrekt zu behandeln / zu entsorgen. Ob dazu z. B. stichprobenartig ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Kann eine nicht identifizierte Substanz ohne CAS-Nummer und ohne EG-Nummer < 1 t/a hergestellt/importiert werden?

ist eine Auskunft nicht möglich. Auf jeden Fall sind Beschränkungen auf EU-Ebene (z. B. REACH Anhang XIV und XVII) und durch nationales Recht zu beachten, die keiner solchen Mengenschwelle unterliegen. Auch wenn keine Registrierung notwendig ist, so sind doch einige andere Vorschriften nach REACH-Verordnung und CLP-Verordnung relevant. Bei gefährlichen Stoffen beispielsweise ist u. a. ein Sicherheitsdatenblatt ...

Stand: 09.11.2011

Dialog: 14894