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Darf ein Mitarbeiter entgegen einem ärztlichem Attest auf eigenen Wunsch an seinem staubbelasteten Arbeitsplatz weiterarbeiten?

(ArbSchG) ist für den im Arbeitsschutz verantwortlichen Arbeitgeber generell auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu beachten. Diese sieht konkret eine Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen von Maßnahmen zur Optimierung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vor. Darüber hinaus können sich in der Gesundheit des Beschäftigten begründete Besonderheiten ergeben.Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber ...

Stand: 21.06.2015

Dialog: 13944