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Wie kann ich als Unternehmer nach der Änderung der ArbMedVV erfahren, ob ein Mitarbeiter für die Tätigkeit unter Atemschutz geeignet ist?

, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, hat der Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn diese Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt worden ist. Körperliche oder klinische Untersuchungen dürfen auch hier nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt werden. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 20172