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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle Sel ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436