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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

Selbstbestimmung der Betroffenen geschützt.   In bestimmten Fällen kann die Verschwiegenheitspflicht des Arztes entfallen, so z.B. bei einem ausdrücklich erteilten Einverständnis durch den Betroffenen-dies ist der häufigste Fall. Des weiteren wird teilweise eine konkludente (stillschweigende, mutmaßliche) Einwilligung vorausgesetzt (z.B. Weitergabe von Informationen an den Rettungsdienst in einem Notfall). Zudem ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436