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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

auf ihre Berechtigung zu überprüfen.  Der Gesetzgeber hat für bestimmte Personen und Arbeitsbereiche, in denen eine besondere Verantwortung für Dritte zu tragen ist, eine rechtliche Grundlage für entsprechende Eignungsuntersuchungen geschaffen (z.B. in der Fahrerlaubnisverordnung).  Besondere Regelungen für die Durchführung von entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit gelten ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436