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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

der medizinischen Schweigepflicht durch den diese Belege zur Verfügung stellenden Arzt vorliegt. Die näheren Begleitumstände des vorliegenden Falls sind leider nicht näher dargelegt. Generell gehört es laut ASIG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) § 3 ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes, Krankmeldungen eines Arbeitnehmers ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436