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Darf ein Betriebsarzt einzig anhand von vom Arbeitgeber zugänglich gemachten Belegen eine Aussage zur Dienstfähigkeit attestieren?

gibt es gesetzliche Auskunftspflichten, z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz. Zuletzt soll noch der rechtfertigende Notstand erwähnt werden, wenn im Rahmen einer Güterabwägung geprüft wird, ob ein höherwertiges Rechtsgut vorliegt (z.B. Gefahr für andere Personen). Aussagen des Betriebsarztes zur Dienstfähigkeit des Arbeitnehmers fallen ebenfalls grundsätzlich unter die ärztliche Schweigepflicht ...

Stand: 12.09.2016

Dialog: 27436