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Muss ein Wissenschaftler, der nur gelegentlich Tauchgänge durchführt, nach Druckluftverordnung untersucht werden?

ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. In der DGUV Regel 101-023 "Einsatz von Forschungstauchern" (Juni 2011) (s. S. 17) heißt es zur vorgeschriebenen Vorsorge: "Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist gemäß § 4 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor Aufnahme der Tätigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung ...

Stand: 08.07.2023

Dialog: 43803