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Darf ein Mitarbeiter entgegen einem ärztlichem Attest auf eigenen Wunsch an seinem staubbelasteten Arbeitsplatz weiterarbeiten?

Gefährdungsbeurteilung mit den gemeinsam festgelegten resultierenden Maßnahmen empfehlen wir schriftlich zu dokumentieren.Ob sie den Mitarbeiter an dem beschriebenen Arbeitsplatz einsetzen können, ggf. auf eigenen Wunsch des Mitarbeiters, können wir von hier nicht beantworten. Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, um diese Frage gemeinsam ...

Stand: 21.06.2015

Dialog: 13944