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Muss sich eine Arbeitnehmerin auf Verlangen des Arbeitgebers einer Eignungsuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen?

oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 9552