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Darf jeder Arzt arbeitsmedizinische Vorsorge oder Eignungsuntersuchungen durchführen?

ist, so sollte das im Konsens mit den Arbeitnehmern bzw. deren Vertretungen erfolgen und entsprechend vertraglich geregelt werden. Allerdings soll arbeitsmedizinische Vorsorge nicht zusammen mit Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies; in diesem Fall hat der Arzt oder die Ärztin dem Beschäftigten die unterschiedlichen Zwecke der Untersuchungen ...

Stand: 17.04.2025

Dialog: 19851