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Fällt die Poststückbearbeitung in einer Poststelle in der aktuellen Situation unter die Biostoffverordnung?

ins Gesicht zu vermeiden. Ferner sind ausreichende Waschgelegenheiten mit Seife, Einmalhandtüchern und Mülleimern zur Verfügung zu stellen. Können Waschgelegenheiten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, können auch Einmalhandschuhe genutzt werden. Mit diesen soll jedoch ebenfalls nicht ins Gesicht gefasst werden.Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat unter dem folgenden ...

Stand: 23.02.2021

Dialog: 43112