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Ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber mit der Begründung der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus die Umkleide- und Duschräume in der Arbeitsstätte für die Beschäftigten geschlossen hat.

sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV gilt folgendes:"(2) Der Arbeitgeber hat – wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern – Waschräume zur Verfügung zu stellen. Diese sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen ...

Stand: 06.07.2022

Dialog: 43108