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Müssen sichere Abwurfbehälter für Spritzen vom Betrieb oder vom beauftragten Arzt gestellt werden?

, berufsgenossenschaftliche Vorschriften etc. sind hierbei heranzuziehen. Abweichungen der nach dem Stand der Technik erforderlichen Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich möglich. Allerdings muss die Sicherheit der Beschäftigten auf andere, ebenso wirksame Weise sichergestellt werden. Die zur Abweichung vom Regelwerk geführten Begründungen sind schriftlich zu dokumentieren und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 18.03.2018

Dialog: 18158