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Müssen die Kosten für die Thromboseprophylaxe vom Arbeitgeber getragen werden?

Verantwortungsbereich entspringen. Von individuellen Krankheiten seiner Beschäftigten, die unerwartete Gefährdungen auslösen können, hat er in der Regel keine Kenntnis. Die Beschäftigten sind auch nicht dazu verpflichtet, Krankheiten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber darf auch keine Offenlegung verlangen.Die Weigerung des Arztes die Gerinnungsstörung angemessen zu therapieren, weil diese ...

Stand: 29.08.2022

Dialog: 43702