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Muss auch für die Verwaltung/Büro ein Hautschutzplan erstellt werden und muss hier Hautschutzcreme zu Verfügung gestellt werden?

Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber vom Betriebsarzt beraten ...

Stand: 08.08.2023

Dialog: 6586