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Muss auch für die Verwaltung/Büro ein Hautschutzplan erstellt werden und muss hier Hautschutzcreme zu Verfügung gestellt werden?

und unterstützen lassen (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 c Arbeitssicherheitsgesetz).Im Allgemeinen ist im Verwaltungs-/Bürobereich nicht von einer Hautgefährdung auszugehen, so dass Hautschutzpläne dort nicht vorgeschrieben sind, es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung kommt zu einem anderen Ergebnis. Als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge können aber Hautschutzpläne auch im Verwaltungs-/Bürobereich auf freiwilliger Basis ...

Stand: 08.08.2023

Dialog: 6586