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Müssen die Kosten für die Thromboseprophylaxe vom Arbeitgeber getragen werden?

im Kontext der Arbeit eine besondere Gefährdungssituation auslösen könne, würde hingegen die Beschäftigte verpflichten, ihre Gesundheitsdaten gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen. Der Arbeitgeber kann zudem eine angemessene Therapie im Zuge seiner betriebsärztlichen Betreuung nicht gewährleisten. Betriebsärzte dürfen insbesondere keine kassenärztlichen Leistungen, wie z.B. das Verschreiben ...

Stand: 29.08.2022

Dialog: 43702