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Müssen sichere Abwurfbehälter für Spritzen vom Betrieb oder vom beauftragten Arzt gestellt werden?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 4 ff Biostoffverordnung - BioStoffV - hat der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung sicherzustellen. Das Regelwerk der Technik, berufsgenossens ...

Stand: 18.03.2018

Dialog: 18158