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Inwiefern besteht eine gesetzliche Pflicht, den Mitarbeitern Hautschutzcreme bzw. Hautpflegecreme zur Verfügung zu stellen?

Sie von Ihrem Vorgesetzten, Ihrem Betriebsarzt, Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrer Personalvertretung."Wir weisen auf die DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln hin, die in Kapitel 2 die unterschiedlichen Hautmittel darstellt:"Unter dem Begriff „Hautmittel“ werden Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukte für den beruflichen Einsatz ...

Stand: 24.07.2024

Dialog: 42954