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Gibt es Richtlinien oder Grundsätze, bis wann ein verunfallter Arbeitnehmer durch einen Notarzt erstversogt sein muss und bis wann diese Person geborgen sein soll?

werden die Maßnahmen zur Notfallrettung und ärztlichen Versorgung beschrieben. Hierzu sind u.a. Absprachen mit der örtlichen Feuerwehr und dem Rettungsdienst erforderlich. Der Rettungsdienst ist für die notfallmedizinsche Versorgung der Baustelle zuständig (Vergleiche Ziffer 3.1.1. der RAB 25). Der ermächtige Arzt gem. Druckluftverordnung muss während der Arbeits- und Wartezeiten jederzeit erreichbar ...

Stand: 20.06.2016

Dialog: 10274