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Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. Erläuterungen dazu, wann die Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, wird unter Punkt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" gegeben.Ein Beispiel für die Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplans kann der Anlage 3 der ASR A1.3 "Sicherheits ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073