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Gibt es für einen Betrieb der Eingliederungshilfe die Verpflichtung, dass der Alarmplan und das "Erste-Hilfe-Plakat" gesondert aufzuhängen sind?

Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten. In der konkretisierenden DGUV Regel 100-001 ist erläutert, dass als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung steht. Die notwendigen Angaben sind stets aktuell zu halten, z. B ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 14073

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