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Gibt es Richtlinien oder Grundsätze, bis wann ein verunfallter Arbeitnehmer durch einen Notarzt erstversogt sein muss und bis wann diese Person geborgen sein soll?

Rettungsdienstes, d.h. die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der „Haustür“ liegt zwischen 10 und 15 Minuten. Eine Verschlechterung der Überlebenschancen durch längere Wartezeiten darf nicht hingenommen werden. ..."Üblicherweise wird bei Tunnelbauwerken ein erweiterter Notfallplan bzw. Notfall- und Rettungskonzept durch den Bauherr/die bausführende Firma erstellt. In diesem Konzept ...

Stand: 20.06.2016

Dialog: 10274