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Muss das Erste-Hilfe-Material für alle Beschäftigten frei zugänglich sein?

-Hilfe-Material so aufzubewahren ist, dass es vor schädigenden Einflüssel geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist.Die Lagerung des Erste-Hilfe-Materials in einem abgeschlossenen Raum entspricht nicht den v.g. Anforderungen. Wir empfehlen, die Situation im Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz) und mit den entsprechend Beteiligten (Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft ...

Stand: 06.03.2025

Dialog: 11017