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Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden?

Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) muss nach den geltenden Bestimmungen fünf Jahre aufbewahrt werden.Die entsprechende Rechtsquelle ist § 24 Abs.6 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.Sie lautet:Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumen­tiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Doku­mente ...

Stand: 27.01.2025

Dialog: 43088