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Wie gehe ich als Ersthelfer, Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit damit um, wenn eine verunfallte Person die Erste Hilfe nicht annehmen möchte?

zu entscheiden, in welchem Umfang der Verletzte auf mögliche versicherungs- und arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen wird. Erste-Hilfe-Maßnahmen sollten dem Verletzten weiterhin uneingeschränkt angeboten werden. Besteht die Möglichkeit, dass der Verletzte nicht mehr frei entscheiden kann, z. B. wenn ein Schockzustand nicht auszuschließen ist, müssen in jedem Fall weitere Erste-Hilfe- bzw ...

Stand: 25.09.2014

Dialog: 22007