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Unterliegt das Verbandbuch dem Datenschutz und/oder der ärztlichen Schweigepflicht?

jeweils nach fünf Jahren vernichtet; die Einzelfälle in der automatisierten Datei werden jeweils nach fünf Jahren nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz gelöscht."In der betrieblichen Praxis ist das Verbandbuch häufig frei zugänglich (z.B. im Verbandkasten, Erste-Hilfe-Raum), damit bei einer Verletzung/Erste-Hilfe-Maßnahme die Beteiligten den Eintrag direkt vornehmen können. Hier besteht ...

Stand: 12.09.2024

Dialog: 4038