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Dürfen in einem Desinfektionsraum Medikamente und Verbandsmaterial gelagert werden?

für die einwandfreie Lagerung von Medikamenten und Medizinprodukten, die Räume in einwandfreiem hygienischen Zustand zu halten (§ 4 Abs. 1 Nr. 4). Nach § 16 Abs. 1 sind Arzneimittel und Medizinprodukte so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird. Diese Forderungen können in einem Raum, in dem Tätigkeiten der Schutzstufe 2 oder ggf. 3 nach BioStoffV durchgeführt werden, nicht erfüllt ...

Stand: 04.04.2014

Dialog: 20821