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Kann bei einem Elektroschweißer weißer Hautkrebs im Gesicht als Berufskrankheit entschädigt werden?

als Berufskrankheit anerkennungsfähig, wenn sie auf Grund natürlicher UV-Strahlung entstanden wäre, nicht aber durch Lichtbogenschweißen.Sehen Sie hierzu die genaue Formulierung der Berufskrankheit mit der Nr. 5103: „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ ...

Stand: 29.03.2019

Dialog: 2325