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Inwiefern ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Berufskrankheitenverfahren eingeschränkt?

. Dieses Vertrauen wird durchbrochen, wenn der Arzt zur Offenbarung von Patientendaten gegenüber Dritten durch ein Gesetz verpflichtet wird oder ein Gesetz ihm dies erlaubt. Die gesetzlichen Übermittlungspflichten und -rechte sind dem Patienten oft nicht bekannt. Der Arzt braucht sie dem Patienten auch nicht mitzuteilen. Erhalten andere Stellen zulässigerweise Patientendaten vom Arzt, dürfen diese Stellen ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 20378