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Welche Kriterien gelten für die Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen im Rahmen eines BK-Verfahrens gemäß BKV 2108?

Zur Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit gemäß Ziffer 2108 müssen folgende arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Anerkennung werden kann:Es muss eine Tätigkeit mit Heben oder Tragen schwerer Lasten oder Arbeit in extremer Rumpfbeugehaltung langjährig ausgeübt worden sein.Zur Beschreibung des Begriffs "schwere Lasten ...

Stand: 19.09.2019

Dialog: 445