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Besteht bei Malern und Lackierern, die bereits seit 1960 im Beruf tätig sind, ein erhöhtes Risiko an Blasenkrebs zu erkranken?

Durch Exposition gegenüber krebserzeugenden aromatischen Aminen können Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege verursacht werden. Hierzu gehört auch die Entstehung von Urothelkarzinomen der Harnblase.Diese Erkrankungen können, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, als Berufskrankheit (BK) nach der BK-Nr. 1301 der geltenden BK-Verordnung ...

Stand: 02.04.2019

Dialog: 5154