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Besteht für den Arbeitnehmer eine Verpflichtung, Impfungen durchführen zu lassen?

und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Satz 3 gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt". § 6 Abs. 1 ArbMedVV stellt außerdem klar:"... Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit ...

Stand: 10.04.2021

Dialog: 23578