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Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV – zu verfahren.Nötige Impfungen muss ein Arbeitgeber anbieten und die Kosten dafür tragen.Die Anforderungen der ArbMedVV werden in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. AMR 6.5 - Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen führt unter Ziffer 4.3.3 aus:"Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615