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Muss dem Beschäftigten für den Aufenthalt in der Wüste eine G.1.4-Untersuchung (Allgemeinstaub) angeboten oder sogar als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden?

Tätigkeiten- die Durchführung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber.Bei der Planung solcher Schutzmaßnahmen empfiehlt es sich die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" zu berücksichtigen. Die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung, indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Unter Punkt 9 finden sich z. B. Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten ...

Stand: 28.06.2022

Dialog: 43640