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Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

Minuten in einer 90 Grad Celsius heißen Sauna aufhalten dürfen. Weil danach mit einem Anstieg der Körperkerntemperatur zu rechnen ist, sei anschließend eine Hitzepause (Arbeit im nicht belasteten Klima) von zumindest 50 Minuten erforderlich.Grundsätzlich ist dem Arbeitgeber anzuraten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Muss dem Beschäftigten für den Aufenthalt in der Wüste eine G.1.4-Untersuchung (Allgemeinstaub) angeboten oder sogar als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden?

Aufgewirbelter Wüstensand ist eine natürliche Staubquelle. Er besteht aus winzig kleinen Partikeln aus Mineralstaub, im Durchschnitt 5-10 Mikrometer groß.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch für Beschäftigte erforderlich sein, welche Stäuben ausgesetzt sind, auch wenn sie selbst keine staubentwickelnden Tätigkeiten ausüben.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden verschiedene Staubfraktio ...

Stand: 28.06.2022

Dialog: 43640