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Ist bei Kassenbildschirmen, die unter den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung fallen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (nach G 37) erforderlich?

können Ermüdungserscheinungen der Augen, Beschwerden wie Brennen und Tränen der Augen, Augenflimmern, Blendgefühl und Kopfschmerzen auftreten. Den Beschäftigten ist vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten und anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten (Verordnung ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43071

Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen." Nach unserer Auffassung bedeutet das, dass sehr wohl eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen ...

Stand: 19.04.2015

Dialog: 23648