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Nach welchen Vorschriften müssen Küchenmitarbeiter arbeitsmedizinisch 'betreut' werden und in welchen Abständen? Handelt es sich um eine Angebotsvorsorge?

Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18.12.2008. Zur Anpassung an die ArbMedVV werden die früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGI 504-ff - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge in die DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen überführt. Diese ...

Stand: 07.04.2026

Dialog: 12458