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Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person des oder der Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, so bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten.“Die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedinische Beratungen und Untersuchungen hingegen haben keinen Rechtscharakter, sondern sind lediglich Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

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