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Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften.Konkrete Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung geben die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" und die DGUV Information 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben".Im Kapitel 6 der DGUV-Regel 107-001 finden Sie Hinweise zu verschiedenen Gefährdungsfaktoren ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42454