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Gibt es eine Einschränkung, welche Betriebsärzte die Vorsorgen Pflicht / Angebot nach ArbMedVV zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen?

zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen, finden sich in den Vorschriften nicht. Unserer Einschätzung kann die Arbeitsmedizinische Vorsorge für inkohärente künstliche optische Strahlung jede/r Betriebsarzt/ärztin durchführen welche die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 1 ArbMedVV erfüllen. ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44185

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