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Muss Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, uneingeschränkt die arbeitsmedizinische Vorsorge möglich gemacht werden, falls die Bedingungen aus dem Anhang der Arb MedVV zutreffen?

zu beachten.Hinweis: Die nach § 14 (2) GefStoffV geforderte arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung als Teil der Unterweisung stellt ausschließlich eine Maßnahme im Rahmen der arbeitsmedizinischen Prävention dar. Diese dient zur Information der Beschäftigten (einschließlich der Studierenden) über die Voraussetzungen, unter denen sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV haben ...

Stand: 26.11.2019

Dialog: 42939