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Muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über mögliche Wunschvorsorgen informieren?

. Die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) „Wunschvorsorge“ beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; abrufbar als Broschüre mit der Artikelnummer A458 unter www.bmas.de) ."Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre A458 des BMAS möchten wir gesondert hinweisen. Insbesondere die Nummer 1. Zugangswege zur Wunschvorsorge enthält ...

Stand: 12.09.2023

Dialog: 43818

Ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für die Fahrer/Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?

Verfahrensanweisung für das Unternehmen.Zur Unterscheidung von arbeitsmedizinischer Vorsorge nach der ArbMedVV und Untersuchungen zur beruflichen Eignung für bestimmte Tätigkeiten verweisen wir auf die DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis" und die VBG-Broschüre "Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen - Tipps für die betriebliche Praxis" ...

Stand: 05.12.2024

Dialog: 42721