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Muss mein Arbeitgeber mir Arbeits- und Schutzkleidung in einer passenden Größe zur Verfügung stellen?

) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:1.   Arbeitskleidung und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen,2.   Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,3.   persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen ...

Stand: 14.05.2018

Dialog: 42294