Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Sind für geistig und körperlich behinderte Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge erforderlich?

Personen, die als "Betreute" in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gelten als Beschäftigte (§2 Abs. 2 Nr. 7 ArbSchG). Insofern ist für sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten (vgl. Frage 13 der DGUV-FAQs).Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der jeweils innerhalb der Werkstatt zu verrichtenden Tätigkeiten (z. B. Druckerei ...

Stand: 27.06.2018

Dialog: 42319