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Wie kann der Unternehmer bei Flüchtlingen, die kein Deutsch sprechen, eine „rechtssichere“ Unterweisung gewährleisten?

Hilfe bei Notfällen.“In Punkt 2.3.2. DGUV Regel 100-001 wird konkretisiert:„Die Inhalte sind so zu vermitteln, dass sie von den Versicherten verstanden werden. Ist eine sprachliche Verständigung nicht ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel, z. B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern ...

Stand: 17.04.2019

Dialog: 42680